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Bürgeramt – Einwohneramt

Einwohnermeldeamt
  • Passangelegenheiten

ALLGEMEINES:

  • Voraussetzung für die Ausstellung von Ausweispapieren ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin maschinell lesbar und fälschungssicher hergestellt. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Herstellungsdauer des Personalausweises oder Reisepasses in der Bundesdruckerei.
  • Vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden vom Passamt ausgestellt.
  • Die Beantragung von Personalausweises/Reisepässe ist nur persönlich beim Passamt des Hauptwohnsitzes möglich.
  • Falls der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht vom Passamt Garmisch-Partenkirchen ausgestellt wurde, ist zum Nachweis der persönlichen Daten und zur Überprüfung der gespeicherten Meldedaten grundsätzlich eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung usw.) vorzulegen.
  • Grundsätzlich erhält jeder Bürger nur einen Personalausweis und einen Reisepass. Ist in Ausnahmefällen ein zweiter Reisepass notwendig (z. B. aus beruflichen Gründen), ist dafür ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dieser Reisepass wird auf 6 Jahre ausgestellt.
  • Die Aushändigung der ausgestellten Personalausweise/Reisepässe kann nur gegen Unterschrift des Inhabers erfolgen. Ausnahmen sind bei schriftlicher Vollmachterteilung möglich.
  • Bei Erhalt des neuen Personalausweises oder Reisepasses ist der bisherige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass abzugeben, auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist.
  • Der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass kann belassen werden. In diesen Fällen muss der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass durch die Passbehörde ungültig gemacht werden.
  • Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Kindern!

 

ACHTUNG!

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Es dürfen seitdem keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinder-reisepässe bleibt davon unberührt.

Es können seit dem 01.01.2024 für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden. Sie sind 6 Jahre gültig, vorausgesetzt, das Kind ist auf dem Passfoto noch zweifelsfrei erkennbar.

 

BESONDERHEITEN BEI KINDERN:

  • Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres und eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die unterschriebene Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten notwendig. Das entsprechende Formular finden sie hier: Zustimmungserklärung Sorgeberechtigter
  • Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil muss persönlich beim Passamt vorsprechen. Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein (auch Babys).
  • Sind die Sorgeberechtigten geschieden oder getrennt lebend und hat nur ein Elternsteil das Sorgerecht, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die Sorgerechtserklärung (Jugendamt) vorzulegen. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so ist eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
  • Die Abholung von Personalausweisen vor Vollendung des 16. Lebensjahres, sowie die Abholung von Reisepässen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

LICHTBILD:

  • 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als ein halbes Jahr)
  • Format 45 x 35 mm (ohne Rand), Gesicht in Hochformat (Höhe mind. 23 mm)
  • farbig oder schwarz-weiß
  • Antragsteller muss zweifelsfrei erkennbar sein
  • BMI – Homepage – Foto-Mustertafel (bund.de)

 

GEBÜHREN, GÜLTIGKEIT, BEARBEITUNGSZEIT:

Art Gebühr Gültigkeit Herstellungsdauer
Personalausweis
Personen unter 24 Jahren 22,80 € 6 Jahre 2-3 Wochen
Personen ab 24 Jahren 37,00 € 10 Jahre 2-3 Wochen
vorläufiger Personalausweis 10,00 € bis zu 3 Monaten 1-3 Tage
Reisepass
Personen unter 24 Jahren 37,50 € 6 Jahre 4-6 Wochen
Personen ab 24 Jahren 70,00 € 10 Jahre 4-6 Wochen
Expressreisepass unter 24 Jahren 69,50 € 6 Jahre 4 Werktage
Expressreisepass ab 24 Jahren 102,00 € 10 Jahre 4 Werktage
vorläufiger Reisepass 26,00 € bis zu 1 Jahr 1-3 Tage

 

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3160
Fax: 08821/ 910 -3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de

Ansprechpartner

Frau Vanessa Wegmann (Abteilungsleiterin)
Abt.: 32.2 Zi.: E.16
Telefon: 08821/ 910 -3151