Bürgeramt Einwohneramt

Einwohnermeldeamt
  • Personalausweise

A L L G E M E I N E S:

  • Voraussetzung für die Ausstellung von Ausweispapieren ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin maschinell lesbar und fälschungssicher hergestellt. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf den Herstellungszeitraum des Personalausweises bzw. Reisepasses in der Bundesdruckerei.
  • Kinderreisepässe, vorläufige Personalausweise, vorläufige Reisepässe werden vom Passamt ausgestellt.
  • Die Beantragung der Ausweise/Pässe ist nur persönlich möglich und zwar bei dem Passamt des Hauptwohnsitzes.
  • Als Nachweis für die persönlichen Daten und zur Überprüfung der gespeicherten Meldedaten wird grundsätzlich eine Personenstands-Urkunde benötigt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, …), soweit eine entsprechende Urkunde nicht bereits früher dem Passamt vorgelegt wurde.
  • Achtung: Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres und eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter (Formular) notwendig.
  • Grundsätzlich erhält jeder Bürger nur einen Personalausweis und einen Reisepass. Ist in Ausnahmefällen ein zweiter Reisepass notwendig (z. B. aus beruflichen Gründen), ist dafür ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dieser Reisepass wird dann auf 6 Jahre ausgestellt.
  • Die Aushändigung der ausgestellten Ausweise/Pässe kann nur gegen Unterschrift des Inhabers erfolgen. Ausnahmen sind bei schriftlicher Vollmachterteilung möglich. Die Abholung von Personalausweisen vor Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die Abholung von Reisepässen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
  • Bei Erhalt des neuen Ausweises/Passes ist der bisherige Ausweis/Pass abzugeben, auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist.
  • Der bisherige Pass kann belassen werden. In diesen Fällen muss der bisherige Pass durch die Passbehörde ungültig gemacht werden.

 

B E S O N D E R H E I T   K I N D E R R E I S E P A S S :

  • Soweit Mutter und Vater gesetzliche Vertreter sind, bedarf die Ausstellung des Kinderreisepasses der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile.
  • Mindestens ein Elternteil muss persönlich am Schalter vorsprechen. Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein (auch Babys).
  • Sind die Erziehungsberechtigten geschieden und hat nur eine Person das Sorgerecht, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und keine Erklärung beim Jugendamt über das Sorgerecht abgegeben haben, ist eine Bestätigung notwendig.
  • Kindern, die vor der Vollendung des 16. Lebensjahres stehen, kann bereits ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Auch Kinderreisepässe müssen mit einem Lichtbild ausgestattet werden.
  • Die Gültigkeit von Kinderreisepässen beträgt 1 Jahr und kann höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden.

 

L I C H T B I L D :

  • Je Antrag 1 Lichtbild aktuellen Datums
  • Format 45 x 35 mm (ohne Rand), Gesicht im Hochformat (Höhe mind. 32 mm)
  • farbig oder schwarz-weiß
  • Antragsteller zweifelsfrei erkennbar
  • Seit 1. November 2007 gelten neue Vorschriften für Lichtbilder

 

G E B Ü H R E N ,  G Ü L T I G K E I T ,  B E A R B E I T U N G S Z E I T :

           Art: Gebühr: Gültigkeit: Bearbeitungszeit:
  • Personalausweis:
    an Personen unter 24 Jahren
37,00 €
22,80 €
         10 Jahre
6 Jahre
       2 – 3 Wochen
2 – 3 Wochen
  •  Vorläufiger Personalausweis
10,00 €            3 Monate        1 – 3 Tage
  • Reisepass:
    an Personen unter 24 Jahren
60,00 €
37,50 €
         10 Jahre
6 Jahre
       3 – 4 Wochen
3 – 4 Wochen
  • Vorläufiger Reisepass
26,00 €            1 Jahr        1 – 3 Tage
  • Kinderreisepass -Neuausstellung
    – Kinder unter 12 Jahre
13,00 €           1 Jahr – jedoch nur

bis 12. Lebensjahr

       1 – 3 Tage
  • Änderung eines amtlichen Passes
6,00 €        1 – 3 Tage
  • Verlängerung Kinderreisepass
6,00 €        1 – 3 Tage

 

Weitergehende Informationen zum Personalausweis finden Sie auch hier: http://www.personalausweisportal.de

Informationen zum Reisepass können auch unter http://www.epass.de/ abgerufen werden.

Informationen über Einreise-Bestimmungen finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3160
Fax: 08821/ 910 -3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de

Ansprechpartner

Frau Vanessa Wegmann (Abteilungsleiterin)
Abt.: 32.2 Zi.: E.16
Telefon: 08821/ 910 -3151




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