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Bürgeramt – Einwohneramt

Einwohnermeldeamt
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Bürger, die ein Führungszeugnis benötigen, können dies beim Einwohneramt beantragen. Ein Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, einer Dienststelle des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof in Bonn. Hier werden Verurteilungen, die von deutschen Gerichten ausgesprochen werden, gespeichert.

Führungszeugnisse werden i.d.R. für behördliche oder private Zwecke, wie z. B. bei einer Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber, benötigt.

Wie erhalte ich ein Führungszeugnis ?

  • persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder
  • schriftlich per Post (Kopie des Personalausweise oder Reisepasses bitte beilegen)
  • Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
  • Ist das Führungszeugnis für eine Behörde oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts bestimmt, benötigen wir die Anschrift und ggf. das dortige Aktenzeichen.
  • Dauer: ca. 2 – 3 Wochen

Gebühren für die Ausstellung:

  • Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt EUR 13,–.

UNSER TIPP:

Anschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821/ 910 -3160
Fax: 08821/ 910 -3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de

Ansprechpartner

Frau Vanessa Wegmann (Abteilungsleiterin)
Abt.: 32.2 Zi.: E.16
Telefon: 08821/ 910 -3151




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