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Formulare des Gewerbeamtes

Dienstleistungen

Gewerbean-, um-, abmeldungen für selbständige Betriebe

Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich dem Gewerbeamt der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Gemeindegebiet befindet. Die Meldung können Sie bequem zu Hause online HIER tätigen. Die Onlinemeldung ist somit vollständig abgeschlossen. Ihnen wird anschließend zeitnah die Bestätigung postalisch übersandt.

Alternativ können Sie auch unsere bereitgestellten Formularen nutzen.

Folgende Unterlagen müssen schriftlich zur Gewerbemeldung beim Gewerbeamt eingereicht werden:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Kopie des Personalausweises des Inhabers/ der Geschäftsführer/ der Vorstände
  • Handelsregisterauskunft/ aktueller Handelsregister-Auszug (bei juristischen Personen)
  • Aktuelle Handwerkskarte (bei Handwerksbetrieben)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR)

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird schriftlich beim Gewerbeamt beantragt. Die Bearbeitung erfolgt anschließend durch den Bundesgerichtshof Bonn und nimmt etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch.

Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags senden wir Ihnen eine entsprechende Kostenrechnung zu. Die Kosten für das GZR betragen 13 Euro und müssen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden. Vorabüberweisungen könnnen nicht bearbeitet werden.

Falls das GZR an eine andere Behörde zu richten ist, denken Sie bitte an die genaue Anschrift dieser Stelle.




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