Das Wahlamt des Marktes möchte gerne auf folgende Neuerungen bei der Durchführung von Bürgerentscheiden im Markt Garmisch-Partenkirchen im Allgemeinen hinweisen:
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.10.2022 eine neue Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Markt Garmisch-Partenkirchen (BBS) mehrheitlich verabschiedet. Diese Satzung gilt nur für die Durchführung von zukünftigen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Garmisch-Partenkirchen. Sie gilt nicht für die Durchführung von weiteren wiederkehrenden Wahlen wie Kommunal-, Landtags- oder Bezirkswahlen, Bundestagswahl, oder die Wahlen zum Europäischen Parlament. Gemäß den neuen Regelungen der neuen gültigen Satzung werden nun allen Stimmberechtigten für die nun folgenden Bürgerentscheide in Garmisch-Partenkirchen, automatisch mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Briefabstimmungsunterlagen zugesendet.
Mit diesen Unterlagen kann für den Bürgerentscheid dann die Stimme direkt durch „Briefwahl“ von zu Hause aus abgegeben werden und der Stimmberechtigte muss am Abstimmungstag nicht mehr persönlich das Abstimmungslokal aufsuchen. Die Unterlagen zur Briefabstimmung werden automatisch zugesendet und gehen bis spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstag dann postalisch zu.
Wer keine Briefabstimmungsunterlagen bis zum 20. Tag vor dem Abstimmungstag erhalten hat, wendet sich bitte direkt an das Wahlamt im Rathaus.
Daneben besteht selbstverständlich nach wie vor auch die Möglichkeit am Abstimmungstag seine Stimme im Stimmlokal persönlich abzugeben (Urnenwahl).
Bitte beachten Sie jedoch in diesem Zusammenhang:
- Achten Sie bitte generell auf die Ihnen übersendeten Abstimmungsunterlagen. Ohne Ihren Abstimmungsschein, der sich auf der Rückseite der übersendeten Abstimmungsbenachrichtigung können Sie nicht am Abstimmungstag im Abstimmungslokal abstimmen!
- Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt
Stimmberechtigt bei Bürgerentscheiden sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten im Markt Garmisch-Partenkirchen mit einzigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese Personen werden automatisch in das Bürgerverzeichnis aufgenommen und erhalten die Briefabstimmungsunterlagen automatisch mit der Post.
ZUSAMMENGEFASST:
So können Sie bei Bürgerentscheiden zukünftig abstimmen:
Die Briefabstimmungsunterlagen werden ohne Antrag automatisch an Sie übersendet. Die genaue Vorgehensweise entnehmen Sie dann bitte dem übersandten Merkblatt, das Ihnen mit den Briefabstimmungsunterlagen zugeht.
Der Abstimmungsbrief kann nach der Stimmabgabe dann per Post an das Rathaus übersandt oder direkt in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Der Abstimmungsbrief muss spätestens am jeweiligen Abstimmungstag um 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
oder
Persönlich in einem der beiden Abstimmungslokale am Abstimmungstag in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr:
Abstimmungslokal 1:
Rathaus Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (barrierefrei erreichbar)
Abstimmungslokal 2:
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen (barrierefrei erreichbar)
Bitte bringen Sie hierzu zwingend Ihren Abstimmungsschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass (ausländische Unionsbürger/innen Ihren Identitätsausweis oder Reisepass) mit. Ohne diese Unterlagen werden Sie nicht zur Abstimmung im Abstimmungslokal zugelassen. Der Abstimmungsschein wird nach der Stimmabgabe vom Abstimmungsvorstand einbehalten.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit auch die an Sie übersandten Stimmzettel mit.
Nähere Informationen erteilen gerne die Mitarbeiter*innen im Wahlamt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel. 08821/910-3151 oder -3157, email: wahlamt@gapa.de