Kulturförderung 2020, Stichtag 1. Oktober
Der Markt Garmisch-Partenkirchen gewährt auch im Förderjahr 2020 Förderungen in den Bereichen Kultur und Sport gemäß den gültigen Förderrichtlinien.
Fördergelder werden hierzu jedoch nur auf schriftlichen Antrag ausbezahlt. Die örtlichen Kulturschaffenden, Institutionen und Kulturvereine als auch die Sportvereine des Ortes sind deshalb angehalten, entsprechende Förderanträge fristgerecht beim Markt Garmisch-Partenkirchen einzureichen.
Frist für die Einreichungvon Sonderförderanträgen für das Jahr 2020 – sowohl im Bereich Kultur als auch im Sportbereich – ist der 1. Oktober 2019. Bis dahin müssen auch Anträge auf Grundförderung im Kulturbereich eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Förderanträge der allgemeinen Vereinsförderung 2020 im Bereich des Sports (Jugendzuschuss, Übungsleiterzuschuss und allgemeiner Vereinszuschuss) müssen mit der Nennung der aktuellen Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.2019) bis spätestens zum 1. März 2020 gestellt werden. Die hierzu notwendigen Formulare und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Marktes unter http://buergerservice.gapa.de/de/rathaus/formulare/hauptverwaltung.
Weitere Informationen erteilen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Hauptverwaltung im Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.16, Tel. 08821 - 910-3364, oder -3234 bzw. unter hauptverwaltung@gapa.de bzw. kultur@gapa.de