Daneben wurden die Bekanntmachungen auch auf dieser Internetseite nachfolgend veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung im monatlich erscheinenden Amtsblatt erfolgte dagegen nicht.
Mit dieser Form der Veröffentlichung / Bekanntmachung wurde dem erst kürzlich geänderten und nun seit 01.07.2019 gültigen gesetzlichen Bestimmungen der o. g. Norm vollumfänglich Rechnung getragen.
Wir verweisen hierzu auch auf unseren Hinweis in der Bürgerzeitung der Ausgabe am 19.10.2019.