An die nachstehend aufgeführten Grabnutzungsberechtigten, deren Wohnort nicht zu ermitteln war, ergeht hiermit die öffentliche Aufforderung bis längstens
31.12.2020
im Rathaus, Friedhofverwaltung (Zimmer E.13 oder E.31), mündlich oder schriftlich zu erklären, ob sie das Nutzungsrecht an der bezeichneten Grabstätte verlängern wollen. Bei den als verstorben gekennzeichneten Grabnutzungsberechtigten ergeht diese Aufforderung an deren Hinterbliebene. Wird bis zu diesem Zeitpunkt eine Erklärung nicht abgegeben, wird der Verzicht auf das Grabnutzungsrecht angenommen. Das Grab wird dann eingeebnet und das Nutzungsrecht neu vergeben.
Garmisch-Partenkirchen, 05.10.2020
Elisabeth Koch
1. Bürgermeisterin
Friedhof Garmisch:
Grabnutzungsberechtigter zuletzt Verstorbener Grabstätte
Siebenhaar Sissy Peuker Margot IV, 6, 7, 03
Kein Nutzungsberechtigter Hartfuß Annegret Herta III, 11, 09, 03
Belych Olga Belych Dimitry UM IV, N 079
Kein Nutzungsberechtigter Meiler Christel Anita III, 11, 09, 04
Kein Nutzungsberechtigter Heinz Bruno Friedel III, 11, 09, 05
Friedhof Partenkirchen:
Grabnutzungsberechtigter zuletzt Verstorbener Grabstätte
Kein Nutzungsberechtigter Scholz Edith Ferdinande Eugenie I, 8, 4, 08
Tartaglia Ingeborg Sand Karl VI, 3, 5, 15