Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind kostenpflichtig. Daher können sie nicht telefonisch erteilt werden. Sie können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden:
Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
Wie erhalte ich eine Melderegisterauskunft ?
Gebühren für die Ausfertigung:
Kontakt:
Einwohneramt
Rathaus, Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821-910-3160
Fax 08821-910-3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de