Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Er ist in Einzelfällen für den Vollzug bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. die Abwicklung einer Adoption oder die Erteilung einer Approbation, erforderlich.
Den Betroffenen wird im Zuge der Bearbeitung der Rechtsgeschäfte von den jeweiligen Behörden mitgeteilt, dass sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen sollen.
Antragstellung:
Kontakt:
Einwohneramt
Rathaus, Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 08821-910-3160
Fax 08821-910-3005
E-Mail: einwohneramt@gapa.de