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E-Kommunikation

Elektronische Kommunikation

Die Form der Kommunikation mit der Verwaltung unterliegt besonderen Regeln, insbesondere auf elektronischem Wege. Dahinter steckt das neue E-Government-Gesetz des Bundesministeriums des Inneren (BMI), das vielmehr die Kommunikation mit Verwaltung erleichtern soll.

 

Was müssen Sie beachten?

 

EINFACHE FORMLOSE SCHREIBEN

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Markt Garmisch-Partenkirchen ist für den einfachen und formlosen Schriftverkehr möglich.

 

FORMGEBUNDENE SCHREIBEN

Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge können unter folgenden Voraussetzung elektronisch übermittelt werden:

  • Das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
  • Das elektronische Dokument wird mittels des Dienstes De-Mail an die Adresse rathaus@gapa.de-mail.de übermittelt.
  • Ein Versand von normalen E-Mail-Adressen an dieses De-Mail-Postfach ist aus technischen Gründen nicht möglich!)

 

 




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