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16.09.2022

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 – Finkenstraße Nord –

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 – Finkenstraße Nord –

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

           Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

            (gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 BauGB)

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Der Markt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass entsprechend des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 23.07.2018 der Bebauungsplan Nr. 121 aufgestellt wird (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes).

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Marktes Garmisch-Partenkirchen, nördlich des bestehenden Gewerbegebiets, in der Gemarkung Partenkirchen. Es umfasst die nördlich und westlich angrenzenden Flächen der Finkenstraße sowie den Straßenraum der Finkenstraße, bis diese in die Unterfeldstraße mündet.

Im Westen wird der Umgriff von der Eisenbahnlinie München-Mittenwald begrenzt. Südöstlich befinden sich die Flächen des Friedhofs Partenkirchen. Nördlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.1108, 1131, 1132, 1132/1, 1133, 1134, 1309/3, 1316/3 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1298, 1300, 1301, 1302, 1304,1304/1, 1308, 1081/1, 1109, 1117, 1308/1 alle Gemarkung Partenkirchen und ist auf dem Lageplanausschnitt (nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist, die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet und ein Mischgebiet zu schaffen. Mit der Erweiterung der Gewerbeflächen an der Finkenstraße nach Norden soll der Nachfrage heimischer Handwerksbetriebe nachgekommen werden. Zudem soll das Mischgebiet als Übergang und zur Konfliktbewältigung zwischen Gewerbe und Wohnen im Bestand dienen und orientiert sich an dem langfristigen Planungsgedanken für die Flächen östlich der neuen Straßenverkehrsfläche und nördlich des bestehenden Friedhofs, der zum einen ein „Zusammenwachsen“ mit den bestehenden Strukturen entlang der B2 (Richtung Osten) sowie weitere Gewerbe/ Mischgebietsflächen parallel zur B2 in Richtung Norden verfolgt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und weiteren Unterlagen liegt in der Zeit vom

27.09.2022 bis einschließlich 27.10.2022

im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebauamtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8.00 -13.00 Uhr, zusätzlich Do. 14.00 – 17.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Planung zu äußern. Jedermann kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an:

Markt Garmisch-Partenkirchen

Abt. 60.1 Bauverwaltung

Rathausplatz 1

82467 Garmisch-Partenkirchen

oder

bauleitplanung@gapa.de

 

Für eine persönliche Einsichtnahme vor Ort, wenn gewünscht mit Einzelerörterung, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 08821/910-3306 (Vorzimmer Bauamt) oder per Email an bauamt@gapa.de. Für Auskünfte zum Bebauungsplan wenden Sie sich ebenfalls an die angegebene Telefonnummer während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind auch im Internet unter

https://markt.gapa.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1

Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme

ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der

Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt

„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls

öffentlich ausliegt.

 

Garmisch-Partenkirchen, 12.09.2022

Elisabeth Koch
1. Bürgermeisterin

 

Anlagen

Bekanntmachung
01 Entwurf Bebauungsplan Finkenstraße Nord
02 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 121
03 Verkehrsuntersuchung
04 Relevanzprüfung saP
05 Beipläne Eingriff Ausgleich
06 Schalltechnischeuntersuchung Bebauungsplan Nr. 121
07 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung saP BP Nr. 121
Datenschutzhinweis Bauleitplanverfahren