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03.08.2022

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 – Bahnhofsareal West, Teilbereich Nord – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Markt Garmisch-Partenkirchen
Gemeindebauamt-

 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 –Bahnhofsareal West, Teilbereich Nord-
hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

(gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 13 a Abs. 3 BauGB)

Der Markt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass aufgrund des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 15.10.2019 der Bebauungsplan für das Bahnhofsareal West – Teilbereich Nord -(Bebauungsplan Nr. 100) aufgestellt wird.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Garmisch, westlich der Bahnlinie München – Mittenwald. Es wird im Norden durch das Anwesen Olympiastraße 25 a (Lebensmittel Discount), im Osten durch die Bahnlinie München-Mittenwald, im Süden durch die Flurnummer 2450/93 Gem. Garmisch und im Westen durch die Olympiastraße und das Eisstadion begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 2081 (Teilfläche), 2293/2 (Teilfläche), 2328/3, 2450/0 (Teilfläche), 2450/62 (Teilfläche), 2450/68, 2450/94, 2450/95, 2450/108, 2450/111, 2450/112, 2450/113, 2450/114, 2450/115, 2450/116 alle Gemarkung Garmisch und ist auf dem nachstehenden Lageplanausschnitt (nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen
(§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit

vom 09.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022

im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebauamtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8.00 -13.00 Uhr, zusätzlich Do. 14.00 – 17.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur Planung zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Für eine persönliche Einsichtnahme aller Unterlagen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 08821/910-3306 (Vorzimmer Bauamt) oder per Email an bauamt@gapa.de. Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte ebenfalls an diesen Kontakt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter

https://markt.gapa.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Garmisch-Partenkirchen, 25.07.2022

Elisabeth Koch
1. Bürgermeisterin

 

Anlagen

Bekanntmachung
Datenschutzhinweis Bauleitplanverfahren
Anlage 1 Lärmschutz BP Bahnhofsareal Nord 13 a 2020-12
Anlage 2 Altlasten BP Bahnhofsareal Nord 13a 2020-12
Anlage 3 Kartierbericht BP Bahnhofsareal Nord 13a 2020-12
Anlage 4 saP BP Bahnhofsareal Nord 13a 2020-12
Begründung BP Bahnhofsareal Nord 13a 2020-12
E BP Bahnhofsareal Nord 13a 2020-12