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24.12.2022

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 101 B –Bahnhofsareal West, Bereich Süd, Teilbereich 2- hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 3 BauGB)

Der Markt Garmisch-Partenkirchen gibt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt, dass aufgrund der Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 15.10.2019 und 29.08.2022 der Bebauungsplan für das Bahnhofsareal West – Bereich Süd, Teilbereich 2 – (Bebauungsplan Nr. 101 B) aufgestellt wird. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Garmisch, westlich der Bahnlinien München – Mittenwald und Garmisch-Partenkirchen – Griesen. Der Planbereich beginnt im Norden auf Höhe der im Westen abschließenden Gemeinbedarfsfläche „Eissportzentrum/
Alpspitzwellenbad“. Im Osten begrenzt die Bahnlinie Garmisch-Partenkirchen – Griesen und im Westen die Bahnlinie der Bayerischen Zugspitzbahn (Talstrecke) Garmisch- Partenkirchen – Grainau das Plangebiet. Im Süden wird der Geltungsbereich durch den Zusammenschluss der Gleisanlagen der Deuschen Bahn und der Bayerischen Zugspitzbahn begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn.
2081/3 (Teilfläche), 2130/18, 2275/1, 2450/93 (Teilfläche), 2450/109 (Teilfläche), 2450/110, 2526/1 alle Gemarkung Garmisch und ist auf dem nachstehenden Lageplanausschnitt (nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 b BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m § 13 b
BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 31.01.2023 bis einschließlich 06.03.2023 im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch- Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebauamtes) während der allgemeinen
Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8.00 -13.00 Uhr, zusätzlich Do. 14.00 – 17.00 Uhr) öffentlich aus. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zur
Planung zu äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder  zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Das Rathaus ist zu den üblichen Öffnungszeiten, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Besucherverkehr geöffnet. Für eine persönliche Einsichtnahme aller Unterlagen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 08821/910-3306 (Vorzimmer Bauamt) oder per Email an bauamt@gapa.de. Für weitere Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte ebenfalls an diesen Kontakt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://markt.gapa.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht. Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls
öffentlich ausliegt.

Garmisch-Partenkirchen, 19.12.2022

Elisabeth Koch

1. Bürgermeisterin

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 101 B –Bahnhofsareal West, Bereich Süd,
Teilbereich 2-:
Plandarstellung ohne Maßstab

Geltungsbereich_BP_Bhf_Süd_Teil2
BP Bahnhofareal Süd Teil2
Anlage 1 Lärmschutz
Anlage 2 Kartierbericht
Anlage 3 Maßnahmen
Anlage 4 Altlasten
Anlage 5 Boden
Anlage 6 Hydraulik
Begründung
Datenschutzhinweis Bauleitplanverfahren




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