Suche Icon
24.01.2019

Gesamtbericht nach Art. 7 (1) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Als ein selbstständiges Unternehmen der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts, KU)

betreiben die

Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, KU
Adlerstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen

Als Inhaber der öffentlichen Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 Personenbeförderungsgesetz folgende vier Bus-Linien:

Linie 1 Klinikum – Bahnhof – Marienplatz – Äußere Maximilianstraße
Linie 2 Klinikum – Bahnhof – Marienplatz – Kreuzeck/Alpspitzbahnhof
Linie 4 Antonistüberl – Sebastianskirche – Rathaus – Bahnhof – Marienplatz – Burgrain – Antonistüberl
Linie 5 Antonistüberl – Burgrain – Marienplatz – Bahnhof – Rathaus – Sebastianskirche – Antonistüberl

Im Jahr 2018 haben die Ortsbusse 464.681 Nutzwagenkilometer zurückgelegt. Die 12 eingesetzten, modernen Niederflurbusse (davon 5 Biogasbetriebene) erfüllen alle Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Das Fahrpersonal ist zu Freundlichkeit und Pünktlichkeit angehalten.

Jedes Jahr wird der älteste Bus durch einen neuen Ersetzt, sodass die Busflotte auch technologisch auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern wurde im Mai 2018 ein Taktfahrplan eingeführt. Auf der Linie 1 und 2 verkehren zur Hauptverkehrszeit von Montag bis Freitag die Busse im 20-Minuten-Takt. An Samstagen, sowie Sonn- und Feiertagen verkehren die Busse im 30-Minuten-Takt. Auf der Linie 4 und 5 wird den Fahrgästen von Montag bis Freitag in Lastrichtung ein 30-Minuten-Takt angeboten.

Für nicht gedeckte Betriebskosten wurde im Berichtsjahr 2018 eine Ausgleichszahlung von der Regierung von Oberbayern in Höhe von 192.000 € gewährt.
Vom Markt Garmisch-Partenkirchen erfolgte keine Ausgleichszahlung.