Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind und nicht im Wahllokal ihre Stimme abgeben können, haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Hierzu benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Diese können postalisch, per Fax, E-Mail oder persönlich im Rathaus – Briefwahlbüro, Zimmer E.03, zu folgenden Öffnungszeiten beantragt werden:
Montag: 08.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 13.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr
zusätzlich am Freitag, 06.10.2023: 14.00 – 15.00 Uhr
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung am Samstag vor der Wahl oder am Wahltag ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes noch bis Sonntag, 08.10.2023, 15.00 Uhr möglich.
Leider ist eine Beantragung per Telefon zu keinem Zeitpunkt möglich.
Wegweiser Briefwahl – Hier finden Sie alle Informationen zur Briefwahl
ACHTUNG: Wichtige Information des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern über einen Fehler auf den Stimmzetteln „C“ und „D“ zur Bezirkswahl
Bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus bitten wir Folgendes zu beachten:
- bitte verwenden Sie das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben sein
- Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten
- es dürfen nicht mehr als 4 Stimmberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertreten werden.
- wenn möglich, bitte die Briefwahlunterlagen zu Hause ausfüllen, da nur 2 Wahlkabinen zur Verfügung stehen