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20.12.2021

Resolution des Marktgemeinderates zum Thema Silvesterraketen

Die Mitglieder des Marktgemeinderates Garmisch-Partenkirchen in seiner Gesamtheit richten einen öffentlichen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger,  auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel zu verzichten.

Das Verbot von Silvesterfeuerwerken durch die Bundesregierung 2020 hat gezeigt, dass hierdurch nicht nur bedauerlicherweise negative Konsequenzen für eine ganze Branche resultierten, sondern sich auch eine Vielzahl an positiven Nebeneffekten zeigte: So lag zum Beispiel die Feinstaubbelastung im Markt Garmisch-Partenkirchen beim Jahreswechsel 2020 / 2021 erheblich unter dem sonst üblichen Maß.  Aber nicht nur die Umweltbelastung wies eine positive Tendenz auf, es wurden zudem nicht nur im Markt, sondern Deutschlandweit erheblich weniger Patienten mit zum Teil schweren Verletzungen, die auf den Gebrauch von Pyrotechnik zurückzuführen waren, in die Kliniken eingewiesen. Ganz zu schweigen von der durchwegs als positiv zu bewertenden Reduktion der Beeinträchtigung von Haus-, und Wildtieren im Zusammenhang mit Böllern und Silvesterraketen, oder auch das massiv verminderte Müllaufkommen durch abgebrannte Feuerwerkskörper.

Es gibt also viele gute Gründe, die den Verzicht auf Pyrotechnik plausibel machen. Diese Gründe geben uns Anlass dazu, an alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Garmisch-Partenkirchen zu appellieren, in diesem Jahr freiwillig auf ein Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel zu verzichten, um so alle gemeinsam einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Aber nicht nur das, es wäre auch ein deutliches Zeichen der Solidarität für das Personal im Klinikum Garmisch-Partenkirchen, das durch die Pandemie einmal mehr an der Belastungsgrenze arbeitet und sicherlich dankbar wäre, wenn am Silvesterabend so wenig durch Feuerwerkskörper verletzte Patienten behandelt werden müssten, wie nur möglich.

Die gesetzlichen Einschränkungen, die durch das Sprengstoffgesetz festgelegt sind, sind darüber hinaus natürlich gültig. Sie beinhalten zum Beispiel ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.

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