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Schnelles Internet für den Markt Garmisch-Partenkirchen

Markterkundung Bekanntmachung

Markterkundung Bekanntmachung 2014

Der Markt Garmisch-Partenkirchen veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Garmisch-Partenkirchen bittet daher mit dem zum Download hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens bis 15.11.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Markterkundung ist hiermit eröffnet.

Garmisch-Partenkirchen,  26.09.2014

Markterkundung Bekanntmachung 2016

Der Markt Garmisch-Partenkirchen veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Garmisch-Partenkirchen bittet daher mit dem zum Download hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens bis 28.02.2017 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Markterkundung ist hiermit eröffnet.

Garmisch-Partenkirchen, den 27.12.2016

Markterkundung Bekanntmachung 2018

Der Markt Garmisch-Partenkirchen veröffentlicht gem. Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Garmisch-Partenkirchen bittet daher mit dem zum Download hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens bis 15.02.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.

Die Markterkundung ist hiermit eröffnet.

Garmisch-Partenkirchen, den 27.12.2017




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