
Aktuelle Informationen zum Laden und Parken für e-Fahrzeuge in Garmisch-Partenkirchen (Stand: Februar 2023)
Seit Februar 2014 können Elektrofahrzeuge an ursprünglich sieben öffentlichen Standorten in der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen geladen werden. Geschaffen wurde diese Ladeinfrastruktur im Rahmen des in 2015 abgeschlossenen geförderten e-GAP-Projekts „Modellkommune Elektromobilität Garmisch-Partenkirchen – Intelligente Ladeinfrastruktur“.
Mit der Zeit wurde ein Austausch der inzwischen störungsanfälligen Hardware erforderlich. In diesem Zuge wurden auch weitere Standorte hinzugefügt.
Alle unten aufgeführten Standorte sind nun mit AC-Ladesäulen des Herstellers Mennekes (Typ 2-Stecker) und einer Ladeleistung von 22 kW öffentlich verfügbar. Hierbei können einzelne Standorte z. B. im Zusammenhang mit (Groß-)Veranstaltungen kurzzeitig gesperrt bzw. nicht zugänglich sein.
Standorte und Gebühren
Derzeit sind folgende Ladestandorte verfügbar:
Diese Ladestandorte sind durch die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen in Kooperation mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen und der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG entstanden.
Aktuelle Informationen zu den Ladestandorten, deren Verfügbarkeit sowie zu den Preisen erhalten Sie
- über unsere Gemeindewerke https://www.gw-gap.de/elektromobilitaet sowie
- über einschlägige Portale wie
- die Lademap von ladenetz.de https://lademap.ladenetz.de/
- Going electric https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
- oder den Ladeatlas Bayern https://ladeatlas.elektromobilitaet-bayern.de/
Nutzung der Ladesäulen
- Durch Authentifizierung mit Ladekarte von ladenetz.de oder eines Roamingpartners
Wenn Sie noch keine Ladekarte von ladenetz.de oder eines Roamingpartners besitzen, können Sie sich die Ladekarte hier bestellen: https://ladenetz.de/ladekarte/.
Eine Übersicht der Roaming Partner finden Sie unter https://ladenetz.de/community/
- Ohne Ladekarte
Alternativ kann die Ladung auch „Ad-Hoc“, also ohne vorherige Registrierung, durch Scannen des QR-Codes an den Ladesäulen oder über die Ladeapp des Providers Ladenetz.de erfolgen. Die Bezahlung des Ladevorgangs ist hierbei nur über die Angabe Ihrer Kreditkartendaten (Visa- oder Master-Card) möglich.
- Preise
1,50 € Startgebühr und 0,55 € pro kWh zzgl. zeitabhängiger Preiskomponente von 0,03 € pro Minute (ab der 4. Stunde zzgl. 0,10 € pro Minute). In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr zahlen Sie ab der 4. Stunde als zeitabhängige Preiskomponente 0,05 € pro Minute.
An der Ladesäule bitte nur zum Ladevorgang!
Die zu den Ladesäulen gehörenden Parkplätze sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen und dürfen ausschließlich durch Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge während des Ladevorgangs belegt werden. Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, kann das widerrechtliche Parken durch unsere Verkehrsüberwachung geahndet werden.
Elektrofahrzeuge parken auf vielen unserer Kurzzeitparkplätze kostenfrei!
Unabhängig von Ladevorgängen gewährt der Markt Garmisch-Partenkirchen reinen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen auf vielen öffentlichen Kurzzeitparkplätzen im Ortsgebiet kostenloses Parken. Das Lösen eines Parkscheines ist somit nicht erforderlich. Allerdings müssen sich auch Halter von e-Fahrzeugen an die jeweils geltende Höchstparkdauer halten (Parkscheibe nicht vergessen!).
Vom kostenlosen Parken ausgenommen sind unten stehende Parkplätze/Parkgaragen. Hier ist auch für e-Fahrzeuge jeweils ein Parkticket zu lösen:
- Parkplatz am Bahnhof vor der Post (bewirtschaftet von der DB),
- Parkgarage im GEP-Einkaufszentrum, Von-Brug-Str. 7
- Tiefgarage in der Klammstraße 7
- Tiefgarage bei der Spielbank (Zufahrt über Zimmermeistergasse)
- Tiefgarage in der Badgasse (Ecke Jahnstraße)
- Parkplatz an der Wankbahn-Talstation, Wank 1
- Hausbergparkplatz
- Parkplatz an der Kreuzeckbahn-/Alpspitzbahn-Talstation
- Parkplatz am Olympia-Skistadion, Auenstraße/Karl-und-Martin-Neuner-Platz
- „Saliterparkplatz“, Kreuzstraße/Zugspitzstraße
- Parkplatz an der Fürstenstraße
Für e-Fahrzeuge (rein batterieelektrisch oder Plug-in-Hybrid) ohne E-Kennzeichen, empfehlen wir die Nutzung unserer Parkerlaubnis zur raschen und eindeutigen Identifizierung durch die Verkehrsüberwachung. So können ärgerliche Missverständnisse vermieden werden. Die Parkerlaubnis sollte zusammen mit der Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug liegen.